Betreuungsvertrag


Im Betreuungsvertrag werden die Rahmenbedingungen für die Betreuung festgehalten. Dazu gehören die Kontaktdaten, Betreuungszeiten, Urlaubsregelung, Kündigungsfristen, Versicherungsschutz, Bezahlung, Schweigepflicht, Eingewöhnungsphase etc.. 
Für weitere anfallende Kosten wie Getränke- und Essensgeld und Materialkosten gibt es separate Formulare.

Kosten


Die Kosten für die Betreuung werden in einem persönlichen Gespräch besprochen. Ein Teil der Kosten  für die Betreuung, kann durch das zuständige Jugendamt (Wohnort des Kindes) übernommen werden. Im Westerwaldkreis ist das Jugendamt in Montabaur, hauptsächlich für die Kinder zu ständig. Für weitere allgemeine Infos und den Antrag zur Kindertagespflege können sie die Seite der Kreisverwaltung in Montabaur besuchen.

Auf der Seite des Westerwaldkreises gehen sie auf das Inhaltverzeichnis und dann auf Kreisverwaltung. In den Unterkategorien gehen sie auf Kinder, Jugend, Familie und Soziales. 
Bei Jugend und Familie finden sie alles rund um die Kindertagespflege, insbesondere den Antrag auf Kindertagespflege als Download. 
Dort finden sie auch einen Ansprechpartner für die Ermittlung der Kostenbeiträge.

  

www.westerwaldkreis.de